Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig ab 01.06.2021)
Folgende Zeilen beschreiben unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für buchbare Diensleistungen der A&R food services GmbH (folgend genannt A&R) gegenüber unseren Kunden (folgend genannt “Kunde”) wie zum Beispiel unseren Partyservice. Die AGBs treten vorbehaltslos in Kraft, sobald wir das schriftliche OK haben für eine Buchung bzw. auf eine unseren Offerten. Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind für die A&R nicht verbindlich, auch wenn sie von der A&R nicht ausdrücklich abgelehnt wurden. Im Falle von Abweichungen zwischen den vorliegenden AGB und anderen Dokumenten, wie z.B. der Offerte, haben die AGB Vorrang gegenüber solchen Dokumenten, vorausgesetzt, dass eine solches Dokument einen bestimmten Abschnitt der AGB nicht ausdrücklich ändert, ergänzt oder ersetzt, mit dem expliziten Hinweis darauf, dass dieser Abschnitt geändert, ergänzt oder ersetzt wird.
1. Verpflichtungen der A&R
Gegenüber sämtlichen Kunden verpflichtet sich die A&R den vereinbarten Service mit bestmöglicher Qualität, Hygienestandards und Sorgfalt auszuführen. Die A&R verpflichtet sich zudem die mit dem Kunden vereinbarte Menge an Pasta und ggf. Getränken und weiteren Waren bereitzustellen. Die A&R führt ein Hygienekonzept nach HACCP Standard inkl. Protokollen für die Selbstkontrollen, welches vom Kunden bei Bedarf eingesehen werden kann (Zwei Ordner befinden sich stets im Truck). Auf weiterführende Leistungen, welche nicht Bestandteil des Vertragses sind, besteht kein Anspruch.
2. Rechte und Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, spätestens 14 Tage vor dem Event die genaue Personenzahl anzugeben, sofern diese für die Erstellung der Auftragsbestätigung massgebend ist. Die genaue Personenzahl darf gegenüber der vertraglich vereinbarten Personenzahl nicht wesentlich reduziert oder überschritten werden. Eine Offerte ist in der Regel kostenlos. Die A&R behält sich jedoch das Recht, dass nach zwei bestellten Offerten eine Aufwandgebühr von CHF 120 in Rechnung gestellt werden kann, sollte wegen Verschulden vom Kunden kein Vertrag zustande kommen.
Wenn ein Kunde uns bucht wirtschaften wir in seinem Auftrag. D.h. es ist Sache des Kunden über die notwendigen Bewilligungen und Schutzkonzepte für die Erbringung unserer Dienstleistungen zu verfügen. Jegliche Haftung diesbezüglich lehnen wir strikte ab. Es liegt zudem in der Verantwortung des Kunden uns den notwendigen Platz für unseren Foddtruck (3m x 7 m) zur Verfügung stellen zu können inkl. 230v Stromanschluss. Denn wir kennen den Eventort im Vorhinein nicht und können dies nicht aus der Ferne beurteilen. Sollte die A&R am Tag des Events trotzdem feststellen, dass der benötigte Platz am Bestimmungsort nicht vorliegt und die A&R dadurch die vereinbarte Dienstleistung nicht erfüllen kann, stellt die A&R dem Kunden die volle Rechnung gemäss Auftragsbestätigung.
3. Offertierungsprozess
Nach Anfrage und Absprache mit dem Kunden erstellt die A&R eine passgenaue Offerte. Jede Offerte ist mit dem Hinweis versehen, dass mit dem Zusagen der Offerte automatische diese AGBs akzeptiert werden. Der Offerte ist jeweils zu entnehmen, wie lange sie gültig ist (i.d.R. 14 Tage). Wird die Offerte nicht innerhalb dieser Gültigkeitsfrist angenommen, ist die A&R nicht mehr an diese Offerte gebunden und eine spätere Zustellung der unterzeichneten Offerte oder der schriftlichen zusage entfaltet keine Bindungswirkung. Ausgestellte Offerten dürfen vom Kunden nicht abgeändert werden. Bei Änderungswünschen muss von A&R eine neue Offerte generiert werden. Änderungswünsche liegen alleine im Ermessen der A&R.
Vereinzelt kann es auch zu Aufträgen kommen ohne Offerte. Zum Beispiel wenn wir engagiert werden bei einem Event direkt zu verkaufen (nach Standortpreisen), ohne unserem Pauschalangebot Partyservice. In diesem Fall werden unsere AGBs durch die schriftliche Zusage des Engagements automatisch akzeptiert.
Auf eine akzeptierte Offerte folgt die Auftragsbestätigung. Diese Auftragsbesätigung dient als verbindlichen Vertrag zwischen der A&R und des Kunden. Wurden zwei oder mehrere Auftragsbestätigungen generiert bzw. versendet, gilt immer die jweils jünsgte, ältere Exemplare sind dann automatisch nicht mehr gültig.
Offerten, Auftragsbestätigungen und Änderungswünsche müssen zwingend schriftlich erfolgen (per Mail oder WhatsApp genügt). Allfällige mündliche Absprachen sind nicht verbindlich.
4. Preise und Aufwände
Es gelten ausschliessliche die Preise gemäss Auftragsbestätigung ind Schweizer Franken exkl. Mehrwertssteuer. Auf der Internetseite der A&R angegebene Preise sind als Richtpreise zu verstehen und nicht verbindlich.
Sollten die Dienstleistungen (Mitarbeiter, Kilometer) oder die Warenmengen signifikant von der Auftragsbestätigung abweichen, behält sich die A&R das Recht vor, diese zusätzlichen Aufwände separat in Rechnung zu stellen. Der Kunde nimmt daher zur Kenntnis, dass die Angaben auf der Auftragsbestätigung teilweise Schätzungen und Erfahrungswerte sind (es kann beispielsweise sein, dass ein Fest länger dauert, als ursprünglich angenommen. In diesem Fall werden, selbstverständlich nach Absprache mit dem Kunden vor Ort, die Mehrstunden und allfällige Waren- und Materialkosten zusätzlich verrechnet). Die A&R ist jedoch nur verpflichtet die auf der Auftragsbestätigung aufgegebenen Dienstleistungen und Ware zu erfüllen. Alles darüberhinaus ist nach Ermesser der A&R und freiwillig. Bestellte, aber nicht konsumierte Ware wird vollumfänglich verrechnet (ausgenommen sind gebuchte Engagements)
5. Zahlungsbedingungen
Nach Beendigung der Dienstleistung stellt A&R eine Schlussrechnung an den Kunden basierend auf der Auftragsbestätigung und ggf. weiteren Aufwänden (siehe Abschnitt 4). Der Kunde bezahlt die Schlussrechnung innert zehn Tagen nach Erhalt der Rechnung. A&R behält sich das Recht vor je nach Auftragsgrösse und nach eigenem Ermessen 50% des Auftragvolumes im Vorhinein in Rechnung zu stellen.
6. Zusätzliches Material
Wünscht der Kunde zusätzliches Material wie Festbänke, Grill, Gläser, Geschirr etc., kann die A&R dies nach eigenem Ermessen zu- oder absagen. Sämtliches durch dei A&R zur Verfügung gestelltes Material ist im gleichen Zustand und unversehren wieder der A&R zu retournier. Sollten bei Rückgabe Mängel, Schäden oder Schmutz auftreten, behält sich die A&R das Recht vor, diese Umkosten in Form des Anschaffungswertes dem Kunden in Rechnung zu stellen.
7. Stornierungen (Aktualisiert am 01.01.2024)
Stornierungen sind möglich, müssen jedoch frühst möglich gemeldet werden. Es sind daher folgende Konditionen (Penalties) zu beachten:
- bis 30 Tage: 25%
- 20-15 Tage: 50%
- 14-8 Tage: 70%
- 7 Tage: 90%
Die Prozentwerte beziehen sich auf das Total des Auftragsvolumens gemäss Auftragsbestätigung. Für Veschiebungen gelten die gleichen Konditionen. Allerdings kann die A&R bei Verschiebungen eine Erleichterung der Konditionen nach eigenem Ermessen in Betracht ziehen.
8. Datenschutz
Mit dem Akzeptieren der AGB stimmt der Antragsteller zu, dass wir die eingegebenen Daten (insbesondere die E-Mail-Adresse) für Marketingaktionen, wie beispielsweise Newsletter oder Google Ads, verwenden dürfen, die dem Wachstum von A&R dienen. Wir nutzen dafür ausschließlich DSGVO konforme Online-Marketing-Tools und geben die Daten keinesfalls an Dritte weiter.
9. Haftung
Unabhängig vom Verschulden haftet der Kunde für jegliche Verluste und Schäden an Material und Infrastrukturder A&R. Tritt der Kunde als Vermittler, Organisator oder in sonstiger Weise als Mittelsmann auf, so haftet er solidarisch mit dem Veranstalter für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten, insbesondere für die Bezahlung der Schlussrechnung. A&R haftet nur für grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten. Insbesondere wird die Haftung für kleinere Verschmutzungen wie beispielsweise Fett- oder Saucentropfen ausgeschlossen. A&R schliesst jegliche Haftung für Schäden durch Speisen und Getränke aus, die der Kunde nach der Erbringung der Dienstleistung übernimmt, insbesondere für Schäden durch unsachgemässe Lagerung, Transport, hygienische Behandlung, Ablaufdatum oder sonstigen unsachgemässen Umgang.
10. Allgemeine Bestimmungen
Die Ungültigkeit und Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung berühren die Gültigkeit des übrigen Teils der Vereinbarung nicht. Sollten sich einzelne Bestimmungen als ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar erweisen, so werden diese durch neue gültige Bestimmungen ersetzt, die der rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Bestimmung möglichst entsprechen. In analoger Weise ist im Fall von Vertragslücken zu verfahren.
Im Falle von höherer Gewalt, wie insbesondere Krieg, Pandemien, Epidemien, behördlichen Massnahmen, Boykott, Streik und Naturkatastrophen, aber auch unplanbare Ereignisse wie zum Beispiel Schaden am FoodTruck (Unfall / Motor streikt etc.) oder schneebedeckter Fahrbahn wird A&R von sämtlichen vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder sonstigen Rechtsbehelfen wegen Vertragsverletzung befreit.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag unterliegen Schweizerischem Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen, die auf ein anderes anwendbares Recht verweisen würden.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Nürensdorf, ZH
Zürich, 01.06.2021